Aktuelle Situation (COVID-19)
Liebe Patienten!
Wir sind trotz Lockdown und Ausgangsbeschränkungen weiterhin für Sie da!
Wir bitten Sie, einen FFP-2-Mundschutz zu tragen und wenn möglich ohne Begleitung zu kommen. Sollten Sie keinen FFP-2-Mundschutz haben, erhalten Sie einen von uns. Wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome wie trockenen Husten/Fieber haben, informieren Sie uns bitte umgehend und bleiben zu Hause.
Generell gilt:
Nach wie vor arbeiten wir gemäß eines verschärften, mehrstufigen Hygieneplanes. Entsprechend dieses Planes werden unter anderem mehrfach stündlich alle Kontaktflächen wie Türklinken, Wasserhähne und Geräte desinfiziert, auf Handtüchern in Bädern verzichtet sowie weiter mögliche Infektionsherde entfernt.
Wir freuen uns, dass du uns weiterhin dein Vertrauen schenkst.
Du kannst dir sicher sein, dass wir alles daran setzen, deine, sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter maximal zu schützen.
Behandlungszeiten:
In unserer Praxis arbeiten wir mit folgenden Regelbehandlungszeiten:
- Krankengymnastik: 20 – 25 min.
- Manuelle Therapie: 20 – 25 min.
- Klassische Massage: 15 min.
- Kältetherapie 10 min.
- Ultraschall 15 – 20 min.
- Lymphdrainage: 30, 45 oder 60 min.
Bitte Beachten Sie dass Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie Behandlungsdokumentation Teil der Behandlung sind. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen.
Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt und Verordnungsprüfung
Bitte bringen Sie Ihre vom Arzt erstellte Verordnung zum ersten Termin mit.
Wir sind gesetzlich verpflichtet die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit gem. der gültigen Heilmittelrichtlinie zu prüfen. Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinie entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung auch nicht bezahlt.
Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.
Rezeptgebühren (gesetzliche Zuzahlung)
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Heilmittelbehandlung nicht vollständig. Deshalb ist von Ihnen ein Eigenanteil (Zuzahlung) für das Rezept zu zahlen. Dieser liegt bei
- 10 € für die Verordnung zuzüglich
- 10 % der Behandlungskosten
Dieser Eigenanteil ist bis spätestens zum Ende der Behandlungsserie in der Praxis zu bezahlen.
Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen und uns vorzulegen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Verordnungsgenehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse
Wenn es sich bei Ihrer Heilmittelverordnung um ein Rezept „außerhalb des Regelfalles“ (Kreuz im Kästchen VAR auf Ihrem Rezept) handelt und Sie zugleich Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen AOK, Innungskrankenkassen (IKK) so wie vier Betriebskrankenkassen sind, dann muss Ihre Verordnung gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Erst nach erfolgreicher Genehmigung sind physiotherapeutische Behandlungen möglich.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Verordnungen der Genehmigungspflicht Ihrer Krankenkasse unterliegen, dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Termine und Terminabsagen
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten haben, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Dies gilt nicht, wenn Ihr Arzt in der Rublik „spätester Behandlungsbeginn“ auf Ihrem Rezept einen späteren Termin vorgibt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen maximal 10 Tage liegen.
Grundsätzlich vereinbaren wir vor Behandlungsbeginn mit Ihnen die Termine. Hierfür erhalten Sie einen Terminzettel. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur so ist es möglich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht erfolgter vorheriger Absage sind wir leider gezwungen, Ihnen den ausgefallenen Termin zu Ihrem jeweiligen Kassensatz in Rechnung zu stellen.
Anmeldung
Unsere Anmeldung ist zu unseren Regelöffnungszeiten besetzt. Wir stehen Ihnen jedoch auch gerne ausserhalb unserer regulären Öffnungszeiten für Terminabsprachen zur Verfügung. Sollten Sie unseren Anrufbeantworter erwischt haben, bitte nennen Sie Ihren Namen und Telefonnummer, wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.